Attika Reisen, ein renommierter Reiseveranstalter, der sich seit mehr als 45 Jahren auf maßgeschneiderte Reisen nach Griechenland und Zypern spezialisiert hat, hat Insolvenz angemeldet. Die Meldung über den Insolvenzantrag, der vom Amtsgericht München bestätigt wurde, hat großes Aufsehen erregt und wirft die Frage auf, wie sich diese Situation auf die Reisenden auswirkt.
Der Reiseanbieter hatte ein umfangreiches Angebot von über tausend Unterkünften in Griechenland im Programm– von Hotels über Pensionen, Studios und Apartments bis hin zu Landhäusern und Villen.
Auswirkungen und Sicherheitsvorkehrungen für Reisende
Die unmittelbare Frage, die viele Reisende beschäftigt, ist: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Insolvenz von Attika Reisen für jene, die bereits Buchungen vorgenommen haben oder aktuell im Urlaub sind?
Für Reisende, die über Attika Reisen Pauschalreisen oder mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben, besteht zunächst eine gewisse Sicherheit. Attika Reisen war, aufgrund seines Jahresumsatzes von mehr als zehn Millionen Euro, dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verpflichtet. Der DRSF, ein von den Veranstaltern finanziertes Sicherungssystem, hat bestätigt, dass er die Situation prüft und gegebenenfalls für eine Erstattung geleisteter Zahlungen und die Organisation der Rückreise aus dem Urlaubsort sorgen wird, falls nötig.
Reisende, die eine Pauschalreise über Attika Reisen gebucht haben und somit durch den Reisesicherungsfonds abgesichert sind, sollten einen Sicherungsschein zusammen mit ihren Buchungsunterlagen erhalten haben. Es ist ratsam, diesen sorgfältig aufzubewahren, da er im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters wie Attika Reisen als Absicherung dient.