Türkei verstärkt Kontrollen bei Gemeinden im Umgang mit Streunern

16.03.2025 – 10:00 Uhr

Die türkische Regierung verschärft die Aufsicht über den Umgang mit streunenden Tieren. Wie das Innenministerium mitteilte, werden Gemeinden künftig alle zwei Monate inspiziert, um sicherzustellen, dass sie sich an die Vorschriften zum Tierschutz halten.

Innenminister Ali Yerlikaya erklärte, dass Inspektoren in allen 81 Provinzen eingesetzt werden, die die getroffenen Maßnahmen in einem 14-tägigen Prüfverfahren bewerten werden. „Es handelt sich hierbei nicht um eine Ermittlung, sondern um eine Situationsbewertung“, betonte der Minister.

Strengere Maßnahmen nach Vorfällen mit streunenden Hunden

Der verstärkte Fokus auf den Umgang mit Streunertieren folgt auf mehrere tragische Zwischenfälle. Jüngst starb ein Kleinkind namens Rana nach einer Hundeattacke, und weitere Vorfälle mit aggressiven Streunertieren sorgten für große öffentliche Empörung.

Justizminister Yılmaz Tunç wies darauf hin, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz strafrechtliche Konsequenzen haben können. Gemeinden, die ihren Pflichten nicht nachkommen, könnten wegen Fahrlässigkeit oder unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

Neue gesetzliche Verpflichtungen für Gemeinden

Mit der 2023 reformierten Tierschutzgesetzgebung wurde das bisherige „Fangen-Kastrieren-Freilassen“-Prinzip durch eine strengere Regelung ersetzt:

  • Gemeinden müssen Streunertiere rehabilitieren und in Tierheimen unterbringen, bis sie vermittelt werden.
  • Sie sind verpflichtet, in Kooperation mit Freiwilligenorganisationen für die Pflege und medizinische Versorgung der Tiere zu sorgen.
  • Alle Kommunen müssen bis spätestens 31. Dezember 2028 eigene Tierheime errichten oder bestehende Einrichtungen modernisieren.

Die neuen regelmäßigen Inspektionen sollen sicherstellen, dass die Gemeinden diesen Verpflichtungen nachkommen und keine Verstöße oder Vernachlässigungen mehr vorkommen.