Türkei ordnet sofortige Entfernung von Streunern an – Strafen für säumige Gemeinden

11.02.2025 – 13:30 Uhr

Das türkische Landwirtschafts- und Forstministerium hat eine Anweisung an die Gouverneursämter aller 81 Provinzen erlassen, wonach streunende Hunde umgehend von den Straßen entfernt werden müssen. Entgegen anderslautender Berichte stellte das Ministerium klar, dass dies nicht bis 2028 aufgeschoben werden kann.

Gemeinden, die sich nicht an diese Vorgabe halten, droht eine Strafe von rund 72.000 Türkischen Lira (ca. 2.000 Dollar) pro vernachlässigtem Tier.

Hintergrund der Maßnahme ist die kontroverse Debatte über das türkische Streuner-Gesetz, das in der Öffentlichkeit und der Politik stark diskutiert wird. Laut der neuen Regelung haben Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, Tierheime aufzubauen oder bestehende Unterkünfte zu erweitern.

Das Ministerium betonte jedoch, dass Gemeinden bereits jetzt gesetzlich verpflichtet sind, Streuner einzufangen und in Tierheime zu bringen. Die Behauptung, dass die Einfangpflicht erst ab 2028 gelte, sei rechtlich falsch.

Zudem warnte das Ministerium, dass das Zurücksetzen rehabilitierter Tiere auf die Straße oder ihre Aussetzung an anderen Orten streng verboten sei. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 71.965 Türkischen Lira pro Tier geahndet.

Die Maßnahme folgt einer Gesetzesänderung, die nach intensiven Diskussionen im türkischen Parlament am 30. Juli verabschiedet und im Dezember 2024 in Kraft gesetzt wurde. Die regierende AKP hatte im Mai 2024 Änderungen am Tierschutzgesetz vorgeschlagen, da das bisherige Sterilisierungssystem als unzureichend angesehen wurde, um die Population streunender Hunde zu kontrollieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.