Deutschland hat den Antrag der Türkei auf einen Sonderstatus für den Döner-Kebab auf EU-Ebene abgelehnt und damit einen Wirbel ausgelöst. Nach Informationen hat die Türkei im April dieses Jahres bei der Europäischen Kommission beantragt, den Döner-Kebab als traditionelles Produkt der EU anzuerkennen. Ähnlich wie die Pizza Napoli aus Italien und der Jamon Serrano aus Spanien soll der Döner-Kebab nur von Herstellern verwendet werden dürfen, die sich an die registrierten Herstellungsmethoden und Produktspezifikationen halten.
Die Konsultationsphase, in der die EU-Mitgliedstaaten Einwände aus Gründen des geistigen Eigentums erheben konnten, endete am 25. Juli. Ein Kommissionssprecher bestätigte, dass Einwände gegen den Antrag eingegangen seien, wollte aber nicht sagen, aus welchem Land sie stammten.
Zwei mit der Angelegenheit vertraute Quellen sagten, dass das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Sitz in Bonn Einspruch gegen den Antrag der Türkei erhoben habe. Die Quellen betonten, dass dieser Einspruch eher die Position der deutschen Produzenten widerspiegele als die der deutschen Regierung.
Im nächsten Verfahrensschritt wird die Kommission die Zulässigkeit des Einspruchs prüfen. Danach wird sie Verhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Gegenpartei ermöglichen, um innerhalb von sechs Monaten zu einer Einigung zu gelangen. Kommt es zu einer Einigung, muss diese der Kommission innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.
Ein Sprecher betonte, dass unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen die endgültige Entscheidung über die Registrierung bei der Europäischen Kommission liege.
Die Türkei strebt die Eintragung von Döner-Kebab als „traditioneller Produktname“ an, ähnlich dem Schutz, der Pizza Napoli und Jamon Serrano gewährt wurde. Obwohl traditionelle Spezialitäten nicht Teil des geografischen Schutzrahmens sind, der den höchsten Schutz für Lebensmittel in Europa bietet, zielt der türkische Antrag darauf ab, den Namen Döner-Kebab in Europa zu registrieren und seine Verwendung auf Hersteller zu beschränken, die die registrierten Verfahren und Spezifikationen einhalten.
Sollte der Antrag Erfolg haben, dürften nur noch „3-5 mm dicke, horizontal geschnittene“ Rind- und Lammfleischscheiben als Döner-Kebab bezeichnet werden, während Hähnchen-Döner eine Dicke von 1-2 cm aufweisen müsste. Diese technischen Details im Antrag könnten der Grund für die Spannungen zwischen deutschen und türkischen Herstellern sein, da sie die Herstellung eines der beliebtesten Straßengerichte in Deutschland betreffen. Der Begriff “Döner” kommt vom türkischen Wort für “drehen”, aber die meisten Europäer kennen ihn einfach als Döner-Kebab.