Strand für alle: Türkisches Gericht untersagt kostenpflichtige Zugangsregelungen für Strände

08.03.2025 – 12:00 Uhr

Die türkische Justiz hat eine weitreichende Entscheidung getroffen: Der Zwang, Strandliegen an privaten Stränden zu mieten, ist unzulässig. Das Kassationsgericht (türkisch: Yargıtay), eines der obersten Gerichte der Türkei, entschied, dass Strände öffentliches Eigentum sind und daher von privaten Betreibern nicht kostenpflichtig gemacht werden dürfen. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger künftig an jedem Strand kostenlos ins Meer gehen können. Während Urlauber das Urteil begrüßen, stehen viele Strandbetreiber nun vor wirtschaftlichen Herausforderungen und suchen nach alternativen Einnahmequellen.

Ende der Liegepflicht

In vielen türkischen Ferienregionen war es bisher üblich, dass private Strandbetreiber den Zugang zum Strand an die Miete von Liegestühlen oder Sonnenschirmen knüpften. Diese Praxis führte häufig zu Unmut, da der freie Zugang zu den Stränden für viele Bürger dadurch erheblich eingeschränkt wurde. Mit dem neuen Urteil des Gerichts ist diese Situation nun offiziell beendet.

Auslöser war ein Vorfall im beliebten Urlaubsort Çeşme in der Provinz Izmir. Nach Recherchen des Senders Ekol TV wollte der Urlauber Eşref Kaya einen Strandabschnitt nutzen, ohne eine Liege zu mieten. Die Strandbetreiber verweigerten ihm den Zutritt und eskalierten die Situation. Einer der Angestellten drohte ihm sogar mit Gewalt: “Ich werfe dich und deine Sachen ins Meer!” Kaya erstattete daraufhin Anzeige gegen das Unternehmen.

Die Staatsanwaltschaft in Çeşme nahm den Fall ernst und leitete Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Strandbetriebs ein. Ihnen wurde vorgeworfen, Kaya unrechtmäßig in seiner Freiheit eingeschränkt zu haben. Das zuständige Gericht verurteilte die Betreiber schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. In der Urteilsbegründung wurde besonders betont, dass Strände öffentliche Güter seien und allen Menschen gleichermaßen zugänglich sein müssten.

Urteil für die gesamte Türkei bindend

Die Verurteilten legten gegen das Urteil Berufung ein, doch der Kassationshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Damit ist das Urteil für die gesamte Türkei bindend. Private Betreiber dürfen künftig keine Gebühren mehr für den reinen Zugang zu Stränden verlangen.

Urlauber freuen sich – Betreiber suchen nach Alternativen

Die Entscheidung des Gerichts wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern als großer Erfolg gewertet. Viele Urlauber hatten sich in den vergangenen Jahren über die Kommerzialisierung der Strände beschwert. Nun können sie wieder frei entscheiden, ob sie eine Liege mieten oder einfach ihr eigenes Strandtuch ausbreiten.