Die neue Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat ihren Koalitionsvertrag vorgestellt – und dabei eines besonders deutlich gemacht: In der Migrations- und Einbürgerungspolitik soll ein neuer Kurs eingeschlagen werden. Im Mittelpunkt stehen schnellere Rückführungen, strengere Regeln für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus und ein verändertes Einbürgerungsrecht.
Rückführungsoffensive und Aufnahmestopp
Ein zentrales Vorhaben der Koalition ist die sogenannte „Rückführungsoffensive“. Ziel ist es, Menschen ohne Bleiberecht konsequenter und schneller abzuschieben. Freiwillige Aufnahmeprogramme des Bundes, die bisher in Einzelfällen humanitäre Zuwanderung ermöglichten, sollen nach dem Willen der neuen Regierung „weitestgehend“ beendet werden. Damit verschiebt sich die politische Linie deutlich in Richtung einer restriktiveren Migrationspolitik, wie sie vor allem von der Union gefordert wurde.
Strengere Regeln beim Familiennachzug
Auch beim Familiennachzug will die Regierung deutliche Einschnitte vornehmen. Für subsidiär Schutzberechtigte – also Flüchtlinge, die nicht als politisch Verfolgte anerkannt sind, aber nicht abgeschoben werden können – soll der Familiennachzug grundsätzlich für zwei Jahre ausgesetzt werden. Er soll künftig nur noch in „Härtefällen“ möglich sein. Bisher lag das monatliche Kontingent bei 1000 Angehörigen.
Änderungen bei der Einbürgerung
Auch die Einbürgerungspolitik wird neu geregelt. Die sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ der früheren Ampelregierung, die eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt ermöglichte, soll abgeschafft werden. Dennoch hält die neue Koalition an einigen Reformen fest: Die Verkürzung der Regelwartezeit für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre bleibt ebenso bestehen wie die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.