NRW plant umfassende Kontrollen zur Unterscheidung von Döner und Drehspieß – die Zukunft des Döner Kebabs könnte bald neu definiert werden. In Nordrhein-Westfalen stehen dem Döner Kebab entscheidende Veränderungen bevor. Was viele als alltägliche Imbiss-Leckerei kennen, könnte demnächst einer rechtlichen Neuordnung unterzogen werden, die die Bezeichnung “Döner” neu regelt. Verantwortlich dafür sind Bemühungen, das Gericht als garantiert traditionelle Spezialität innerhalb der Europäischen Union zu schützen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Zubereitung und den Verkauf von Döner in Deutschland haben.
Döner vs. Drehspieß: Was bald anders sein könnte
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen hat sich vorgenommen, den Döner Kebab genauer unter die Lupe zu nehmen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage: Wird der Begriff “Döner” in den Imbissbuden des Landes korrekt verwendet? Dafür wurden alle kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden aufgefordert, ihre Kontrollergebnisse zu dem beliebten Gericht zu melden.
Aktuell gibt es keine verbindliche Unterscheidung zwischen einem klassischen Döner Kebab und einem Drehspieß, der auch aus Hackfleisch bestehen kann. Doch genau das könnte sich bald ändern. Die Türkei hat bei der Europäischen Union den Antrag gestellt, den „Döner“ als „garantiert traditionelle Spezialität“ eintragen zu lassen. Ein solcher Schutz würde strenge Vorgaben für die Zusammensetzung des Gerichts nach sich ziehen: Ein „echter“ Döner müsste ausschließlich aus geschichtetem Fleisch bestehen – die in Deutschland oft verbreitete Variante aus Hackfleisch wäre dann nicht mehr als Döner zu bezeichnen.
NRW bereitet sich auf Änderungen vor
Noch bevor die EU über den Antrag aus der Türkei entscheidet, möchte das Verbraucherschutzministerium in NRW bereits jetzt einen besseren Überblick darüber bekommen, wie häufig das Gericht in seiner ursprünglichen Form angeboten wird. Obwohl auch aktuell der Hackfleischanteil bei Dönern auf maximal 60 Prozent begrenzt sein sollte, halten sich nicht alle Betriebe an diese Regel. Die bevorstehenden Untersuchungen sollen Klarheit bringen.
„Wir wollen genau wissen, was in den Dönern steckt, die hier verkauft werden“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums in Düsseldorf. Dazu sollen landesweit Stichproben genommen und ausgewertet werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der Döner auch wirklich dem entspricht, was die Kunden erwarten – ein Kebab aus hochwertigen Fleischscheiben und nicht eine Variante mit einem hohen Anteil an Hackfleisch.
Ergebnisse lassen auf sich warten
Die genauen Ergebnisse dieser landesweiten Untersuchung werden jedoch noch etwas auf sich warten lassen. Frühestens im Mai 2025 rechnet das Ministerium mit einer umfassenden Auswertung der gesammelten Daten. Erst dann wird klar sein, wie viele der als „Döner“ deklarierten Gerichte tatsächlich den neuen, strengeren Anforderungen entsprechen.
Für die Imbissbetreiber im Land bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit. Sollte der Antrag der Türkei von der EU genehmigt werden, müsste sich der gesamte Markt anpassen. Viele Betriebe, die bisher auf Hackfleisch setzen, könnten gezwungen sein, ihre Rezepturen zu ändern, um weiterhin mit dem bekannten Namen „Döner“ werben zu dürfen. Andere, die bereits auf die traditionelle Zubereitung mit geschichtetem Fleisch setzen, könnten hingegen gestärkt aus der Regelung hervorgehen.
Was bleibt, ist der Geschmack
Unabhängig davon, welche Regelungen in Zukunft für den Döner Kebab gelten, bleibt eines sicher: Das Gericht hat sich längst in den Herzen der Menschen etabliert. Die bevorstehenden Kontrollen und möglichen Änderungen bei der Zubereitung sollen letztlich dazu beitragen, die Qualität und Authentizität dieses beliebten Gerichts zu bewahren.
Für Liebhaber des Döner Kebabs heißt es also vorerst abwarten – und genießen, solange sich der Spieß dreht.