Reisende nehmen oft viele Dinge mit, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Gepäck spurlos verschwindet. Genau das ist einem Passagier der Fluggesellschaft Eurowings passiert – mit unerwarteten Folgen.
Ein Reisender trat eine Flugreise von London über Köln nach Berlin an. Bei seiner Ankunft in der deutschen Hauptstadt fehlte jedoch sein Koffer samt Inhalt. Der Gesamtwert des Gepäcks betrug rund 3.500 Euro. Die Frage war: Welche Entschädigung stand ihm zu?
Nach dem Montrealer Übereinkommen, das die Rechte von Flugreisenden international regelt, haben Fluggäste bei Gepäckverlust Anspruch auf Entschädigung. Allerdings ist der Höchstbetrag auf 1.675 Euro pro Person begrenzt – auch wenn der tatsächliche Wert des Gepäcks höher ist.
Eurowings bietet geringe Entschädigung an – Gericht greift ein
Statt die vorgesehenen 1.675 Euro zu erstatten, bot Eurowings nur rund 150 Euro als Ersatz an. Angesichts des hohen Wertes des Gepäcks war dies für den Fluggast nicht akzeptabel, so dass er vor Gericht zog – mit Erfolg.
Das Landgericht Düsseldorf entschied zugunsten des Fluggastes: Eurowings muss ihm den gesamten Schaden in Höhe von 3.500 Euro ersetzen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Fluggesellschaft nicht ausreichend nach dem verlorenen Koffer gesucht und damit ihre Sorgfaltspflicht verletzt habe. Hätte die Fluggesellschaft am Flughafen gründlicher gesucht, wäre der Koffer möglicherweise gefunden worden.
Signalwirkung für künftige Fälle
Die Entscheidung könnte für viele Flugreisende, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, von Bedeutung sein. Das Urteil macht deutlich, dass Fluggesellschaften für verlorenes Gepäck haften und nicht mit minimalen Entschädigungszahlungen davonkommen, wenn sie keine angemessenen Nachforschungen anstellen.
Für den betroffenen Fluggast bedeutet dies ein positives Ende des Vorfalls: Statt einer geringen Erstattung erhält er nun den vollen Schadenersatz – ein Urteil, das viele andere Fluggäste ermutigen dürfte, in ähnlichen Situationen ihre Rechte einzufordern.