Flugverbot für Southwind Airlines in Europa

Southwind
04.04.2024 – 11:00 Uhr

Die Europäische Union hat ein Flugverbot für die in Antalya ansässige Fluggesellschaft Southwind Airlines verhängt. Die Entscheidung wurde aufgrund einer Beschwerde der finnischen Verkehrsbehörde getroffen. Diese wies darauf hin, dass Southwind Turkish zwar als türkisches Unternehmen registriert sei, aber tatsächlich einem russischen Unternehmen angehöre.

Die finnische Behörde bemängelte, dass die wesentlichen Anteile und die effektive Kontrolle von Southwind nicht in der Türkei lägen. Die EU reagierte auf diese Beschwerde und bestätigte die festgestellten Tatsachen, was zur Verhängung des Flugverbots führte.

Gemäß einer offiziellen Erklärung aus Brüssel wurde das Verbot unter Berufung auf Artikel 3d Absatz 31 der Verordnung 833/2014 erlassen und ist Teil der Sanktionen, die die EU wegen des Krieges in der Ukraine gegen Russland verhängt hat.

Jarkko Saarimäki, der Präsident der Verkehrsbehörde Traficom, betonte, dass bedeutende Anteile und die tatsächliche Kontrolle nicht den genannten türkischen Personen oder Unternehmen gehören, sondern russischen Akteuren zuzuordnen sind.

Als Konsequenz dieser Entscheidung wird Southwind Airlines nicht mehr von deutschen Flughäfen wie Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart aus fliegen dürfen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat erklärt, dass Southwind Airlines derzeit keine Starts an deutschen Flughäfen durchführen darf, sofern sie Flugzeuge in Deutschland stationiert hat. Derzeit sind jedoch keine Flugzeuge von Southwind in Deutschland stationiert.

Außerdem ist bekannt gegeben worden, dass Southwind Airlines derzeit auch keine Flüge von der Schweiz aus durchführen darf und dass Flüge von Zürich in die Schweiz ebenfalls nicht mehr möglich sind.