Iztuzu, Patara & Co.

Brutzeit für Meeresschildkröten – Nachtverbot an 20 Stränden

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28.05.2024 – 10:05 Uhr

Die Nistzeit der Meeresschildkröten Caretta Caretta und Chelonia Mydas hat an der Mittelmeerküste begonnen. Die erwachsenen Schildkröten legen nachts an den Stränden ihre Eier ab, während die Jungen ab Mitte Juli aus den Nestern schlüpfen und das Meer erreichen. Dieser Prozess, der jedes Jahr Ende April oder Mai beginnt, erstreckt sich bis Ende September. Um den Schutz dieser gefährdeten Arten zu gewährleisten, wurde das nächtliche Betreten von 20 Stränden, darunter 9 in den Provinzen Antalya, Muğla, Mersin, Adana und Hatay, zwischen Mai und September verboten.

 

 

Das Betreten von Stränden wie Iztuzu, Patara und Çıralı, an denen die vom Aussterben bedrohten Meeresschildkröten an der Mittelmeerküste nisten, wurde von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr morgens verboten. Für Menschen sind die Strände tagsüber nutzbar, wobei Feuer, Grillen, Zelte und Fahrzeuge verboten sind. Wer gegen die bis Ende September geltenden Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 387.141 TL (ca. 11.000 Euro) rechnen.

 

 

Die Verantwortung für den Schutz dieser Strandgebiete liegt bei der Generaldirektion für Naturschutz und Nationalparks (DKMP) sowie der Generaldirektion für den Schutz von Naturgütern. An diesen Stränden sind nicht nur das nächtliche Betreten während der Nist- und Brutzeit verboten, sondern auch Aktivitäten wie das Befahren mit Fahrzeugen, das Aufstellen von Zelten und das Anzünden von Feuer oder Grillen. Dieses Verbot soll sicherstellen, dass die Meeresschildkröten ungestört brüten können und ihre Jungen sicher das Meer erreichen können.

 

 

Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit einer Geldstrafe von 387.141 TL rechnen. Dieser Betrag wurde festgelegt, um abschreckend zu wirken und die Menschen dazu zu bringen, die Verbote einzuhalten und den Schutz der Meeresschildkröten zu respektieren. Es ist von großer Bedeutung, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, um das langfristige Überleben und den Schutz dieser bedrohten Tierarten zu gewährleisten.