Ein Hotel in Antalya/Alanya hat die Reservierung zweier männlicher Gäste mit der Begründung storniert, “dass zu viele Männer im Hotel seien”. Der Fall landete vor der Türkischen Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK), die das Hotel wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot zu einer Geldstrafe von 141.934 Lira (ca. 4.500 Euro) verurteilte.
Geplatzter Urlaub wegen Geschlechterquote
Der Betroffene M.E.L. aus Adana wollte mit seinem Cousin Urlaub in einem Hotel in Alanya machen und hatte über die offizielle Website des Hotels eine Reservierung vorgenommen. Nachdem er bereits seinen Urlaub genehmigt bekommen und Flugtickets gekauft hatte, wurde er plötzlich vom Hotel kontaktiert. Die Begründung: Man wolle nicht zu viele männliche Gäste im Hotel haben.
Die Reservierung wurde kurzerhand storniert – ein großer Schock für M.E.L., der bereits Geld und Zeit in die Urlaubsplanung investiert hatte.
Hotel muss hohe Geldstrafe zahlen
M.E.L. reichte daraufhin Beschwerde bei der Türkischen Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) ein. Nach eingehender Prüfung stellte die Behörde fest, dass das Hotel gegen das Diskriminierungsverbot nach dem Gesetz Nr. 6701 verstoßen hat.
Als Konsequenz wurde dem Hotel eine Geldstrafe von 141.934 Lira auferlegt – eine der höchsten Strafen dieser Art in der Türkei.
„Klassische Geschlechterdiskriminierung“
Der Anwalt von M.E.L., Senar Furkan Başak, bezeichnete den Fall als eindeutige Geschlechterdiskriminierung und erklärte:
“Mein Mandant hat ordnungsgemäß gebucht, sich Urlaub genommen und die Reise geplant. Nach der Stornierung hat er das Hotel gebeten, zumindest die finanziellen Verluste durch Flugtickets und andere Kosten zu übernehmen – doch das Hotel lehnte jede Entschädigung ab. Zwei Frauen hätten dort übernachten dürfen, doch zwei Männer nicht – das ist nichts anderes als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.”
Hotels mit „Damenquote“?
Der Anwalt kritisierte zudem, dass viele Hotels ähnliche Praktiken verfolgen: “Einige Hotels übernehmen die Praxis von Nachtclubs und Diskotheken, indem sie eine inoffizielle „Damenquote“ einführen. Das ist rechtlich unhaltbar. Hoffentlich setzt dieses Urteil ein Zeichen und sorgt dafür, dass solche diskriminierenden Praktiken in der Hotelbranche beendet werden.”
Das Urteil wird als wichtiger Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Tourismusbranche gewertet. Die Frage bleibt: Werden andere Hotels ihre Richtlinien ändern, oder bleibt diese Form der versteckten Diskriminierung weiterhin bestehen?