In Antalya wurde ein Hotel zu einer Geldstrafe von 141.934 TL (ca. 3.600,- Euro) verurteilt, weil es zwei männlichen Freunden die Übernachtung im selben Zimmer verweigerte. Die beiden Männer hatten bereits für den Zeitraum vom 26. bis 29. Juli 2024 eine Reservierung im Hotel in Alanya vorgenommen und auch bezahlt. Als sie jedoch das Hotel kontaktierten, wurde ihnen mitgeteilt, dass ihre Buchung storniert worden sei, da die “Männerkontingente” erschöpft seien und zwei Männer nicht gemeinsam in einem Zimmer übernachten dürften.
Die beiden Freunde, die ihre Urlaubspläne entsprechend organisiert hatten, wandten sich daraufhin an die Türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK). Die Behörde überprüfte den Fall und entschied, dass die Ablehnung der Hotelreservierung gegen die Antidiskriminierungsbestimmungen verstieß.
Der Anwalt des Hotels versuchte die Entscheidung zu verteidigen und führte an, dass männliche Gäste häufiger zu exzessivem Alkoholkonsum neigen würden und dadurch andere Gäste stören könnten. Diese Argumentation wurde von TİHEK jedoch als unbegründet zurückgewiesen. Die Behörde stellte fest, dass die Entscheidung des Hotels auf “Vorurteilen und Annahmen” basiere und keine objektiven und vernünftigen Gründe dafür vorlagen.
Infolgedessen verhängte die Menschenrechtsbehörde die Geldstrafe von 141.934 TL gegen das Hotel wegen Diskriminierung.