Am Flughafen Bremen wurden zwei Reisende aus der Türkei bei dem Versuch erwischt, größere Mengen an Goldschmuck unerlaubt nach Deutschland einzuführen. Der Vorfall führte zu empfindlichen Geldstrafen, da der Wert des Schmuggels erheblich war. Die Zollbehörden sprachen von einem eindeutigen Verstoß gegen die Einfuhrbestimmungen.
Die beiden Urlauber, die aus der Türkei zurückkehrten, hatten versucht, Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro am Zoll vorbeizuschmuggeln. Bei einer Kontrolle fiel den Zollbeamten die ungewöhnlich hohe Menge an mitgeführten Schmuckstücken auf. Da die Reisenden den Goldschmuck weder angemeldet noch die fälligen Abgaben entrichtet hatten, wurden die Gegenstände beschlagnahmt.
Ein Sprecher des Zolls betonte, wie wichtig es sei, Wertgegenstände ordnungsgemäß zu deklarieren. Die Reisenden hätten nicht nur den Warenwert verschwiegen, sondern auch versucht, sich durch falsche Angaben der Kontrolle zu entziehen. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Zollvorschriften.
Empfindliche Geldstrafen als Konsequenz
Die Konsequenzen für den Schmuggelversuch waren deutlich: Neben der Zahlung der fälligen Zollgebühren mussten die Betroffenen auch eine erhebliche Strafe entrichten. Die genaue Höhe der Geldbuße wurde nicht bekanntgegeben, doch der Zoll machte deutlich, dass solche Verstöße teuer werden können.
Die Zollbehörden berichteten, dass derartige Vorfälle keine Einzelfälle sind. Besonders bei Rückreisen aus Ländern wie der Türkei kommt es häufiger zu Versuchen, Schmuck oder andere Wertgegenstände unerlaubt einzuführen. Die Beamten am Flughafen Bremen sind deshalb darauf geschult, verdächtige Gepäckstücke gezielt zu überprüfen.
Informationen für Reisende wichtig
Um solche Vorfälle zu vermeiden, rät der Zoll allen Reisenden, sich vor ihrer Rückreise über die geltenden Einfuhrbestimmungen zu informieren. Schmuck, Bargeld und andere wertvolle Gegenstände müssen ab bestimmten Beträgen angemeldet werden. Wer diese Vorschriften ignoriert, riskiert hohe Strafen und die Beschlagnahme der Waren.