Ein Gericht in Deutschland hat der Supermarktkette Aldi Süd den Verkauf von „Dubai-Schokolade“ verboten, die in der Türkei und nicht in Dubai hergestellt wird. Das Kölner Gericht hat diese Entscheidung aufgrund einer Beschwerde des Geschäftsmannes Andreas Wilmers getroffen. Ein Gericht in Köln hat den Verkauf von in der Türkei hergestellter Schokolade mit der Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ als irreführend verboten.
„Der Verbraucher geht aufgrund der Formulierung ‚Handgemachte Dubai-Schokolade‘ davon aus, dass diese Schokolade in Dubai hergestellt wird“, so das Gericht. Es wurde auch festgestellt, dass die Information „Herkunft: Türkei“ auf der Rückseite des Produkts nicht ausreichte, um diese Wahrnehmung zu korrigieren. Aldi Süd wird gemäß dem Gerichtsbeschluss auch die Anwaltskosten des Klägers übernehmen.
Andreas Wilmers, ein Geschäftsmann, der Dubai-Schokolade aus Dubai importiert, hat nach Beschwerden von Verbrauchern über den Geschmack der in den sozialen Medien beliebten Schokoladen gehandelt. Im Gespräch mit AFP sagte Wilmers: „Es ist inakzeptabel, auf eine in der Türkei hergestellte Schokoladentafel die Aufschrift ‚Handgemachte Dubai-Schokolade‘ zu schreiben. Stattdessen sollte eine aussagekräftigere Bezeichnung wie ‚Dubai-Stil‘ verwendet werden.“
Wilmers hatte zuvor eine ähnliche Beschwerde in der Schweiz eingereicht und der Schokoladenhersteller hatte daraufhin seine Verpackung geändert. Er sagte auch, dass er rechtliche Schritte gegen eine andere Supermarktkette in Deutschland in Erwägung ziehe.
Es wird berichtet, dass gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt werden kann.